Betriebe, die ausschließlich zugekaufte Produkte (ausgenommen sind vorbereitende Tätigkeiten, die keine Produktfertigung beinhalten) auf außerbetrieblichen Arbeitsstellen be- und verarbeiten und/oder ausschließlich Montagearbeiten außerhalb des Betriebes in folgenden Bereichen ausführen:
- Innenausbau aller Art für Gebäude und Räume sowie Verkehrs- und Transportmittel, Wohnungs- Büro- Industrie- und Ladeneinrichtungen, Bad- und Saunaeinrichtungen, Solarien, Regale, Verkleidungen und Vertäfelungen aller Art, Montage von Schall- und Wärmedichtungen, akustische Ausbauten und Auskleidungen von Räumen, Trockenbau, Schiffsinnenausbau, Treppenbau, Dachgeschossausbau, Beschichtungen, Verschweißen und Isolieren von Folien und mit Kunstharzen;