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Tarifpolitik

Als Tarifvertragspartei handeln wir mit den Gewerkschaften Tarifverträge aus. Für den Abschluss von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

Eine Mitgliedschaft in unserem Verband führt nicht zwangsläufig zu einer Tarifbindung. Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es die Mitgliedschaft mit oder ohne Tarifbindung wählt.

Unser Verband hat mit der IG Metall für folgende Bereiche Tarifverträge abgeschlossen:

Tarifbereich 1: Holz- und Kunststoffverarbeitung (Herstellung)
Tarifbereich 2: Montagebetriebe im Holz- und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe

Die Tarifbindung bietet für Unternehmen viele Vorteile:
Betriebe, die sich an die Tarifverträge des Tarifbereichs 2 binden, erhalten den Vorteil, dass sie nicht oder nur zum Teil von den finanziellen Belastungen der Bauwirtschaft (Soka-Bau, ZVK/ ULAK, Baumindestlohn, Winterbeschäftigungs-Umlage) erfasst werden. Neben den weiteren Leistungen des Verbandes bedeutet dies eine finanziellen Entlastung und damit einen echten Wettbewerbsvorteil für die Betriebe. Weitere Informationen zur Befreiung: Soka-Bau


Tarifbereich 1

Firmen aus folgenden Bereichen können Mitglied im Verband werden:

Betriebe, Hilfs- und Nebenbetriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie, des Serienmöbelhandwerks, der Sperrholz-, Faser- und Spanplattenindustrie, Kunststoffprodukte herstellende und/oder vertreibende Betriebe sowie Betriebe, die anstelle von oder in Verbindung mit Holz Möbel herstellen bzw. andere Werkstoffe oder Kunststoffe verarbeiten, wie z.B. Betriebe zur Herstellung nachstehender Erzeugnisse, einschließlich Vertrieb und Montage:

1. Kasten- und Sitzmöbel aller Art, Polstermöbel, Polstergestelle, Matratzen und Matratzenrahmen, Tische, Kleinmöbel und Beleuchtungskörper;
2. Büro-, Schul-, Industrie- und Labormöbel, Kühlmöbel und -einrichtungen.
3. Holzgehäuse und Holzkästen aller Art, z.B. für Uhren, Rundfunk- und Fernsehapparate, Plattenspieler, Telefon-, Tonbandgeräte.
4. Innenausbau, Wohnungs-, Büro-, Industrie- und Ladeneinrichtungen, Bad- und Saunaeinrichtungen, Solarien, Regale, Schiffsinnenausbauten, Verkleidungen und Vertäfelungen aller Art, Herstellung und Montage von Schalldichtungen (zur Dämpfung und Isolierung), akustische Ausbauten und Auskleidung von Räumen;
5.Türen, Tore, Fenster, Rollläden, Jalousien, Rollos, Verdunklungsanlagen, Klappläden, Treppen, Aufzüge, Fassadenelemente, Raumtrennprodukte, Fertigbau- und andere Bauteile, Zäune aller Art;
6. Holzhäuser, Fertighäuser, Wohnwagen, Hallen, Baracken, Verkaufs- und Messestände, Bühnen, Holzsilos, Gewächshäuser, Frühbeetfenster, Telefonzellen und Ingenieurkonstruktionen.
7. Musikinstrumente, z.B. Klaviere, Flügel, Harmonien, Orgeln, Akkordeons, Musikboxen, Streich-, Blas- und Zupfinstrumente und deren Bestandteile,
8. Särge, Grabkreuze;
9. Holzwerkzeuge, Werkbänke, Hobelbänke, Werkzeugschränke, Schutzvorrichtungen und Arbeitsschutzartikel,
10. Maßstäbe, Rechenschieber, Büro-, Mal-, Zeichen-, Schreibgeräte, Webschützen, Spulen, Zigarrenwickelformen, Stiele, Rundstäbe, Spunde und Siebe,
11. Drechsler- und Holzbildhauerarbeiten aller Art, Holz-, Elfenbei- und Bernsteinschnitzereien, Devotionalien, Holzmosaik und Intarsien;
12. Leisten und Rahmen aller Art;
13. Schuhleisten, Schuhspanner, Holzschuhe, Pantoffelhölzer, Absätze und Schuhteile;
14. Haus- und Küchengeräte, Kleiderbügel, Etuis und Behälter aller Art, Spielwaren, sonstige Holz- und Kunststoffwaren;
15. Turn- und Sportgeräte, Kegelbahnen, Segelflugzeuge;
16. Stöcke, Peitschen, Schirmgriffe, optische Brillengestelle;
17. Kisten, Kistenteile, Paletten, Zigarrenkisten, Koffer und Kofferteile;
18. Fässer, Fassdauben, Fassteile, Packfässer, Kübel und Bottiche;
19. Holzwolle, Holzspankörbe, Holzdraht, Holzstifte, Holzspulen, Holzspäne, Knöpfe;
20. Bürsten, Besen und Pinsel, Bürstenhölzer, Borsten- Haar- und Faserstoffzurichtereien, Kämme;
21. Natur-, Presskorkwaren, Kronenverschlüsse, Holzmehl, Schicht- und Pressholz;
22. Parketthölzer, Rohfriese, Fußbodendiele, Holzpflaster und Schindeln;
23. Korbmöbel, Korbwaren, Stuhlrohr;
24. Sperrholz-, Holzfaser-, Holzspan- und Kunststoffplatten;
25. Veredelung von Holz- und Schnitzstoffwaren, Polier-, Lackier-, Beiz- und Furnierwerkstätten sowie Betriebe für Vergolderei und Grundierarbeiten;
26. Bau von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Booten, Holzbiegereien;
27. Herstellung von Modellen aller Art;
28. Verlegung von Parkett und anderen Fußböden;
29. Kunststoffspritzereien und -extrusionen;
30. Folien und sonstige Verpackungen, Kassetten;
31. Schaumstoffe;
32. Rohre, Schläuche, Ummantelungen aus Kunststoff;
33. Boden- und Wandbeläge;
34. als Nebenbetriebe
a) Sägewerke,
b) Spalt- und Hobelwerke,
c) Sperrholz-, Spanplatten- und Furnierwerke,
d) Holzlagerplätze,
e) Holzimprägnieranstalten

Tarifbereich 2

Zum Bereich Montage gehören:

Betriebe, die ausschließlich zugekaufte Produkte (ausgenommen sind vorbereitende Tätigkeiten, die keine Produktfertigung beinhalten) auf außerbetrieblichen Arbeitsstellen be- und verarbeiten und/oder ausschließlich Montagearbeiten außerhalb des Betriebes in folgenden Bereichen ausführen:

- Innenausbau aller Art für Gebäude und Räume sowie Verkehrs- und Transportmittel, Wohnungs- Büro- Industrie- und Ladeneinrichtungen, Bad- und Saunaeinrichtungen, Solarien, Regale, Verkleidungen und Vertäfelungen aller Art, Montage von Schall- und Wärmedichtungen, akustische Ausbauten und Auskleidungen von Räumen, Trockenbau, Schiffsinnenausbau, Treppenbau, Dachgeschossausbau, Beschichtungen, Verschweißen und Isolieren von Folien und mit Kunstharzen;

- Türen, Tore, Fenster, Rollläden, Jalousien, Rollos, Verdunkelungsanlagen, Klappläden, Treppen, Fassadenelemente, Raumtrennprodukte, Zäune aller Art, Wintergärten, Balkonanlagen

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